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Beschwerden

Unsere Bank ist besonders darum bemüht, dass sich die Beziehungen zu ihren Kunden nach Grundsätzen höchster Effizienz, Korrektheit und Transparenz richten. Trotzdem ist nicht immer auszuschließen, dass sich einzelne Vorfälle ereignen oder Situationen ergeben, die für den Kunden, Privatperson oder Unternehmen, Grund zur Unzufriedenheit sein können. In einem solchen Fall sind alle Büros der Bank bereit, die ihnen unterbreiteten Probleme und Angelegenheiten genau zu überprüfen, entsprechende Klärungen zu geben und die Ursachen berechtigter Beschwerden zu beheben.

Sollte ein Kunde beabsichtigen, der Investitionsbank Trentino Südtirol AG ein Fehlverhalten oder Versäumnis zu melden, so kann er dies durch Einreichung einer eigenen schriftlichen Mitteilung an unsere Beschwerdestelle (Ufficio Reclami) tun, und zwar

  • mit einem auf normalem Postweg zugesandten Brief oder durch Einschreiben RA an die Anschrift:
    Investitionsbank Trentino Südtirol AG – Ufficio Reclami, Via Paradisi 1 – 38122 TRIENT;
  • durch elektronische Post (E-Mail) an folgende Adressen:
    mctaa@legalmail.it (zertifizierte elektronische Post);
    reclami@mediocredito.it;
  • mittels Übergabe bei einer unserer Filialen, gegen Ausstellung einer eigenen Empfangsbestätigung.

Die Beschwerdestelle wird darauf den Antrag überprüfen und bearbeiten, und zwar innerhalb von:

  1. innerhalb 60 Tage ab Erhalt der Beschwerde zu Bank- Finanz- und Anlagedienstleistungen;
  2. innerhalb 15 Tage ab Erhalt der Beschwerde zu Zahlungssystemen

mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden und – im Falle einer Annahme – mit Angabe der Fristen zur Regelung der Angelegenheit.

Für den Kunden sind keine Kosten vorgesehen, abgesehen von den mit dem verwendeten Kommunikationsmittel zusammenhängenden Ausgaben, die zu Lasten der Beschwerdeführers bleiben.

Sollte der Kunde mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein oder innerhalb der vorgesehenen Fristen keine Antwort erhalten haben, so ist er vor Anrufung der Gerichtsbehörde im Sinne des Art. 5 Abs. 1 bis des GvD 28/2010 dazu angehalten, ein Mediationsverfahren anzustreben, indem er sich an eine der nachstehend beschriebenen Einrichtungen oder eine andere zwischen den Parteien vereinbarte Stelle wendet.

Im Falle von Beschwerden, welche Bank- und Finanzgeschäfte oder -dienste betreffen,

  • muss man sich an den Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) wenden, nachdem die Beschwerde bei der Bank eingereicht wurde, und bei Unzufriedenheit wegen Verletzung der Verhaltenspflichten, zu denen die Vermittler gegenüber Versicherungsnehmern bei den mit Bankprodukten verbundenen Versicherungspolizzen angehalten sind – www.arbitrobancariofinanziario.it ;
  • ist ein Mediations-/Schlichtungsverfahren bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario) aufzunehmen. Dieses Verfahren kann auch ohne vorhergehende Beschwerdeeinbringung eingeleitet werden, um zu einem Übereinkommen zu gelangen. Aufrecht bleibt die Möglichkeit, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden, falls der Schlichtungsversuch zu keiner Einigung führen sollte – www.conciliatorebancario.it . Dieses Verfahren kann auch bei einer anderen Einrichtung aufgenommen werden, sofern diese im eigenen vom Justizministerium geführten Register eingetragen und auf Bank- und Finanzwesen spezialisiert ist – www.giustizia.it .

Im Falle von Streitfällen, welche Anlagedienste und -produkte betreffen,

  • muss man sich an den Schiedsrichter für Streitfälle im Finanzbereich (Arbitro per le Controversie Finanziarie – ACF) bei Verletzungen der Pflichten der Information, der Korrektheit und Transparenz der vertraglichen Beziehungen, welche Anlageprodukte zum Gegenstand haben – www.acf.consob.it ;
  • ist ein Mediations-/Schlichtungsverfahren bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle aufzunehmen. Dieses Verfahren kann auch ohne vorhergehende Beschwerdeeinbringung eingeleitet werden, um zu einem Übereinkommen zu gelangen. Aufrecht bleibt die Möglichkeit, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden, falls der Schlichtungsversuch zu keiner Einigung führen sollte – www.conciliatorebancario.it .
    Dieses Verfahren kann auch bei einer anderen Einrichtung aufgenommen werden, sofern diese im eigenen vom Justizministerium geführten Register eingetragen und auf Bank- und Finanzwesen spezialisiert ist – www.giustizia.it .

Nähere Angaben darüber, wie man sich an den ABF, den ACF und an andere Schlichtungsstellen wenden kann, finden sich jeweils auf den Webseiten www.arbitrobancariofinanziario.it ; www.acf.consob.it ; www.conciliatorebancario.it ; www.giustizia.it oder in den auf der Webseite unserer Bank angeführten Unterlagen und Vordrucken.

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